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   BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52   

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https://dejure.org/1953,4765
BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52 (https://dejure.org/1953,4765)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1953 - VI ZR 106/52 (https://dejure.org/1953,4765)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1953 - VI ZR 106/52 (https://dejure.org/1953,4765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1953, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 15.02.1919 - I 207/18

    Begriff der Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52
    Dabei ist auf die Verhältnisse und die Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (RGZ 95, 16; 126, 329 [331]; BGB RGRK 9. Aufl. § 823, Anm. 6 a; Palandt BGB 10. Aufl. § 823 Anm. 3; Erman-Drees BGB 1952 § 823 Anm. 8 d).
  • RG, 29.04.1931 - IX 295/30
    Auszug aus BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52
    Wie es mit den Gegebenheiten landwirtschaftlicher Verhältnisse nicht verträglich und zumeist nicht möglich ist, landwirtschaftliche Maschinen nur in geschlossenen Räumen in Betrieb zu nehmen, so würde es auch über das Maß der billigerweise zu stellenden Anforderungen hinausgehen, wollte man die Beklagte für verpflichtet halten, der Gefährdung des Klägers durch die von ihr benutzte Futterschneidmaschine durch weitergehende Maßnahmen entgegenzuwirken, als daß sie ihn bei seiner Annäherung aus dem Gefahrenbereich der Maschine fortwies (vgl. RG JW 1931, 2562).
  • RG, 07.12.1929 - I 192/29

    Welche Anforderungen sind an die Sorgfaltspflicht des Unternehmers bei

    Auszug aus BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52
    Dabei ist auf die Verhältnisse und die Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (RGZ 95, 16; 126, 329 [331]; BGB RGRK 9. Aufl. § 823, Anm. 6 a; Palandt BGB 10. Aufl. § 823 Anm. 3; Erman-Drees BGB 1952 § 823 Anm. 8 d).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im

    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150; vom 10. März 1954 - VI ZR 123/52 - VersR 1954, 531; RGZ 126, 329, 331).
  • BGH, 26.10.1972 - III ZR 2/71

    Verfüllen von Leitungsgräben durch die Stadtwerke - Verletzung einer

    Die Verpflichtung des für die Straßensicherheit Verantwortlichen zum Einschreiten endet erst, wenn eine ihrer Erfüllung dienende Maßnahme nach objektiven Maßstäben nicht erforderlich oder nicht zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats:vgl. die Urteile in VersR 57, 378, VersR 59, 1043, VRS 30, 408, VersR 66, 583 sowie in BGHZ 12, 124; Urteil des VI. Senats in VersR 53, 150; ebenso Arndt, Die Strassenverkehrssicherungspflicht, S. 17, 23; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, Kap. 11 Rdnr. 63; Larenz, Schuldrecht, Band II, 1972, § 72 I d).
  • BGH, 23.01.1968 - VI ZR 133/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Dabei ist auf die Verhältnisse und die Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit sie dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (Urteil des BGH vom 4. Februar 1953 - VI ZR 106/52 - VersR 1953, 150).
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